Flight
Instructor
Ausbildung

Die Ausbildung
zum Fluglehrer

Als Fluglehrer:in eröffnet sich dir ein spannender Aufgabenbereich – und du kannst deine Leidenschaft fürs Fliegen und deine umfassenden Erfahrungen und Kenntnisse an die nächste Pilotengeneration weitervermitteln.

Nach deiner theoretischen (in Teilen im FZT möglich) und praktischen Ausbildung (zur Gänze im FZT möglich) kannst du mit einer FI(A)-Berechtigung Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer PPL(A) und der Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge durchführen.

Gut zu wissen: Bis du mindestens 100 Stunden Flugausbildung bzw. -unterricht durchgeführt und mindestens 25 Alleinflüge von Flugschüler:innen betreut hast, gilt die FI(A) Restricted-Berechtigung, also eine eingeschränkte Lehrberechtigung.

Das bringst du mit

Voraussetzungen für die FI-Berechtigung

Du bist mindestens 18 Jahre alt und entweder Inhaber einer CPL(A)-Lizenz oder Inhaber einer PPL(A)-Lizenz inklusive 200 Flugstunden (150 Stunden als verantwortlicher Pilot), zuzüglich CPL oder ATPL-Theorieprüfung. Du kannst mindestens 10 Stunden Instrumentenflugausbildung auf der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie nachweisen (max. 5 Stunden Instrumentenbodenzeit im FSTD) und hast mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot (einschließlich Dreiecksflug über eine Strecke von mindestens 300 NM). Voraussetzung ist zudem ein erfolgreicher Vorab-Testflug bei uns.

Das erwartet dich

Die FI-Ausbildung in Theorie und Praxis

Die Theorieausbildung umfasst 125 Stunden (inklusive 25 Stunden Teaching und Learning) – davon sind zehn Stunden im Präsenzunterricht zu absolvieren. Zusätzlich benötigst du mindestens 30 Stunden Flugausbildung, davon mindestens 25 mit Fluglehrer:in.